am 3. 3. 2020 um 16h30
Das ehemalige medizinische Badehaus in Maiersreuth – Geburtsstätte des »Sibyllenbades« – wartet im Dornröschenschlaf seit einem Jahrzehnt auf ein neue Nutzung. 2018 entwickelte der Verein Badehaus Maiersreuth e.V. gemeinsam mit dem Markt Bad Neualbenreuth ein Konzept zur Umnutzung des Badehauses – das verlassene Kurbad soll zu einem Kunstraum umfunktioniert werden. In Zukunft sollen Kunstschaffende verschiedener Disziplinen im sanierten Badehaus arbeiten und ihre Werke zeigen. Der Gebäudekomplex umfasst eine Badehalle, ein ehemaliges Schulhaus und eine parkähnliche Außenanlage.
Das Besondere daran ist, dass die Badehalle als solche erhalten bleibt und künftig kulturell bespielt wird – als Konzertraum, Atelier und Ausstellungsraum!
Das Schulhaus wird vor Ort arbeitenden Kunstschaffenden Unterkunft und Ateliers bieten. Der ehemalige Therapiepfad wird zum essbaren Wildpflanzenpark und vereint »Kunst, Kneipp und Kräuter«.
Das Programm im neuen Badehaus richtet sich an die Bevölkerung im unmittelbaren Umland, Kurgäste des Sibyllenbades und Feriengäste.
Am 3.3.2020 laden Bürgermeister Klaus Meyer, der Markt Bad Neualbenreuth und der Verein Badehaus Maiersreuth e.V. zum »künstlerischen Spatenstich« in die ehemalige Badehalle ein; Ehrengast ist die Bayerische Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Frau Michaela Kaniber.
Eine Lichtinstallation von Jeff Beer wird den Aussenbereich und die Badehalle in fantastisches Licht tauchen. Fritz Söllner begleitet den Abend musikalisch.
Weitere Infomationen:
KUNSTPROJEKT BADEHAUS
Badehaus Maiersreuth e.V.
Maiersreuth 10
95698 Bad Neualbenreuth
tel.: 09638 93 96 242
E-Mail: info@badehaus-maiersreuth.de
www.badehaus-maiersreuth.de
Das Projekt wird unterstützt von:
Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz
www.landentwicklung.bayern.de
Gemeinde Neualbenreuth
www.neualbenreuth.de
Sibyllenbad Neualbenreuth
www.sibyllenbad.de
HeimatUnternehmen Bayern
www.heimatunternehmen.bayern
Gefördert durch:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages